Entscheidungen für den Notfall: Die Patientenverfügung
Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung kommt es immer wieder vor, dass Ärzte und Angehörige vor einer schweren Entscheidung stehen. Der Betroffene kann sich durch seinen Zustand nicht mehr mitteilen, wodurch andere über Leben und Tod bestimmen müssen.
Solche Situationen können Sie vermeiden helfen. Mit der Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall für Sie infrage kommen und welche Sie ausschließen möchten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einer Vertrauensperson eine Vorsorgeverfügung auszustellen. Somit ist diese Person berechtigt, in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sind. Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht können natürlich jederzeit widerrufen werden.
Vordrucke und Muster bekommen Sie bei Betreuungsvereinen und bei den Bezirksregierungen. Bitte lassen Sie sich vor dem Ausstellen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht von Ihrem Arzt beraten. Unter dem Menüpunkt Downloads können Sie sich außerdem die informative Broschüre vom Bundesministerium der Justiz als PDF-Dokument abspeichern.